Vor- und Nachteile

Familienstiftungen sind der Steuerpflicht unterlegen, was auf den ersten Blick nachteilig sein kann. Trotz dessen kann eine Gründung aber auch aus ganz verschiedenen Gründen lohnenswert sein. So bieten Familienstiftungen unter anderem folgende Vorteile:

  • Einfache Gründung
  • Einfluss des Stifters
  • Individuelle Ausgestaltung 
  • Effektiver Vermögensschutz 

Auf der einen Seite müssen, um eine Familienstiftung zu gründen, lediglich die Stiftungsorgane eingesetzt und die Stiftung mit Kapital ausgestattet werden. Sofern dies erfolgt ist, wird der Stiftungsantrag gemeinsam mit der Satzung und der Vermögenswidmung bei der zuständigen Landesbehörde eingereicht und die Stiftung dann durch die Stiftungsbehörde anerkannt werden. Eine Eintragung ins Handelsregister ist nicht notwendig. Vorteilhaft ist demzufolge die Unkompliziertheit der Gründung von Familienstiftungen.

Darüber hinaus ist es auch vorteilhaft, dass der Stifter selbst Einfluss auf den förderungswürdigen Zweck hat. Er hat die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, sein Vermögen zu erhalten und das Unternehmen weiterzuführen.

Ein weiterer Vorteil ergibt sich aus der Möglichkeit der individuellen Ausgestaltung von Familienstiftungen bzw. deren Satzung. Zum einen kann das Verhältnis innerhalb der Stiftung frei gestaltet werden. Zum anderen kann der Kreis der Begünstigten klar abgegrenzt und es können gleichzeitig mehrere Begünstigte in Abstufungen bedacht werden.

Zum bedeutendsten Vorteil zählt allerdings der effektive Vermögensschutz von Familienstiftungen. Hier kann vor allem in Fällen der Erbschaft oder Scheidung verhindert werden, dass das Vermögen innerhalb der Familie zersplittert.

Zudem kann die Familienstiftung eine Zerschlagung des Unternehmens verhindern, da Stiftungen keine Anteile ausgeben, die aufgekauft werden könnten. Weitere Vorteile von Familienstiftungen können sein:

  • Erbrechtliche Planbarkeit
  • Haftungsbeschränkung
  • Keine Bilanzpflicht
  • Steuervorteile

Die langfristige erbrechtliche Planbarkeit durch eine Familienstiftung bietet den Vorteil, dass alle Familienmitglieder mit Gründung der Stiftung verbindlich über das Stiftungsvermögen abgesichert sind. So können beispielsweise zukünftige Erbschaftsstreitigkeiten bereits zu Lebzeiten des Stifters vorgebeugt werden. Außerdem können Stifter die Pflichtteilsansprüche ihrer Kinder oder Enkel umgehen, wenn sie ihr Vermögen zehn Jahre vor dem Tod auf die Stiftung übertragen.

Darüber hinaus ist es auch vorteilhaft, dass die Haftung bei Familienstiftungen auf das Stiftungsvermögen begrenzt ist und keine Bilanzpflicht besteht.

Zuletzt bieten Familienstiftungen den Vorteil, mögliche steuerliche Begünstigungen zu erhalten. Abhängig von der Ausgestaltung der Stiftung können sich unter Umständen steuerliche Vorteile, wie beispielsweise die Besteuerung der Körperschaftsteuer ergeben, ohne dass dabei eine Gewerbesteuer anfällt.

Neben vielen Vorteilen bieten Familienstiftungen auch einige Nachteile. In der Regel handelt es sich dabei um:

  • Gründung bedarf Kapitaleinsatz
  • Konkreter Stiftungszweck
  • Keine Ausschüttung des Vermögens
  • Unkündbarkeit
  • Erbersatzsteuer
  • Anteilsübertragung auf unbeteiligte Dritte 
  • Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
  • Aufsicht und Kontrolle

In Bezug auf die Gründung einer Familienstiftung wird bereits ein Nachteil deutlich. Um die Stiftung überhaupt erst gründen zu können, wird nämlich ein Kapital von mindestens 50.000 Euro benötigt.

Ein weiterer Nachteil liegt im Stiftungszweck. Dieser muss genau definiert werden und ist nur äußerst bedingt variabel. Deshalb empfiehlt es sich, im Vorfeld der Gründung der Familienstiftung, ausführlich durch einen Fachmann beraten zu lassen.

Steuerlich nachteilig ist zudem, dass eine Ausschüttung des Vermögens nicht möglich ist. Außerdem erhalten Begünstigte lediglich wiederkehrende Zahlungen. 

Ebenfalls nachteilig ist die Unkündbarkeit, denn diese Form der Gesellschaft kann grundsätzlich nicht gekündigt werden.

Ein weiterer Nachteil ist, dass alle 30 Jahre die Erbersatzsteuer fällig ist. Im Gegensatz zu einem tatsächlichen Erbfall ist diese allerdings planbar.

Auch dass Familienangehörige ihre Anteile auf Dritte übertragen können, wird häufig als Nachteil empfunden.

Ein weiterer Nachteil ergibt sich aus den Nachlassverbindlichkeiten des Stifters. So haftet hier die Stiftung für dessen Nachlassverbindlichkeiten.

Des Weiteren unterliegen Familienstiftungen, wie andere Stiftungen auch, der Aufsicht und Kontrolle durch die Stiftungsaufsicht des jeweiligen Bundeslandes. Dies wird ebenfalls häufig als Nachteil gesehen.

Zusammenfassend sind Familienstiftungen eine relativ unflexible Gesellschaftsform. Auf der einen Seite bieten sie Stabilität, dafür können auf der anderen Seite Satzungen nur sehr schwer verändert werden. Auch die Trennung von unrentablen Unternehmensteilen aus der Stiftung ist kompliziert.