Die Familienstiftung

Eine Familienstiftung wird als eine mit Vermögen ausgestatte Institution bezeichnet, die dauerhaft dem Interesse einer Familie dient. Der dahinterstehende Zweck besteht darin, dass das Familienvermögen und die Versorgung der Familienmitglieder fortwährend zusammengehalten werden soll. Das Vermögen einer Familie wird quasi durch die Stiftung verwaltet. 

Der Stifter selbst kann sowohl zu Lebzeiten als auch durch Testament Vermögen in die Stiftung bringen. Dieses Vermögen muss nicht lediglich Geld sein, es kann sich genauso gut auch um Immobilien, Wertpapiere oder Unternehmensanteile handeln. 

Die Stiftung setzt sich aus dem Vermögen und einer Satzung zusammen. Die Satzung bestimmt folglich auf welche Art das Vermögen angelegt und zu welchem Zweck die Erträge eingesetzt werden sollen. Die genauen Anforderungen an die Satzung sind in § 81 BGB geregelt. Des Weiteren müssen die Begünstigten, die auch Destinatäre genannt werden, aus der Familie des Stifters sein bzw. in einem Verwandtschaftsverhältnis zu diesem stehen.

Die Familienstiftung ist nach aktueller Meinung genehmigungsfähig und bedarf mithin einer staatlichen Anerkennung durch die zuständige Landesstiftungsbehörde.

Diese Seite soll Ihnen grundlegende Kenntnisse über unter anderem folgende Themen geben: 

  • Gründung einer Familienstiftung
  • Satzung
  • Steuerrechtliche Behandlung
  • Haftung